Nach § 18 BSHG sind die Altenpflege Polen verpflichtet Ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebens unterhalts für den Betreuerin Polen selbst und Ihre unterhaltsberichtigten Angehörigen einzusetzen. Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten, hat nach § 25 Abs.1 BSHG kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, d.h. die Hilfe kann versagt, gekürzt oder insgesamt entzogen werden. [...]



