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Haushaltshilfe

Nach § 18 BSHG sind die Altenpflege Polen verpflichtet Ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebens unterhalts für den Betreuerin Polen selbst und Ihre unterhaltsberichtigten Angehörigen einzusetzen. Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten, hat nach § 25 Abs.1 BSHG kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, d.h. die Hilfe kann versagt, gekürzt oder insgesamt entzogen werden. Dies gilt auch bei unbegründetem Fernbleiben von der Arbeit. Evtl. sich ergebende Probleme, gleich welcher Art, bitten wir dem Weisungsberechtigten oder aber auch dem Sozialamt zu melden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Er ist beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen Einem evtl. Rechtsmittel gegen diesen Bescheid wird gemäß § 80 Abs. 2 VwGO die aufschiebende Wirkung versagt, da es öffentlichen Interesse liegt, dem Hilfeempfänger auch durch Arbeit die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und seine Haushaltshilfe aus Polen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Sollte durch irgend einen anderen Hinderungsgrund die Arbeit an einem Tage nicht pünktlich angetreten werden können, so ist dies unverzüglich dem Kreisaltersheim anzuzeigen. Während der Zeit der Arbeitsleistung wird Haushaltshilfe Polen zum lebensunterhalt gezahlt. Daneben erhalten die Betreuerin Polen einen Aufschlag je Arbeitsstunde, der sich nach leistung bemißt und mindestens 1,50 Euro je Arbeitsstunde beträgt. Mit der Ausübung der Tätigkeit wird kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne tarifrechtlicher Vorschriften begründet. Die Beschäftigung ist kranken und rentenversicherungsfrei.
Die Tätigkeit ist nicht auf einen bestimmten Arbeitsort beschränkt, ein Einsatz außerhalb der festen Betrrebsstätte bleibt vorbehalten. Die Kosten für nötige Arbeitskleidung (Arbeitshosen, Kittel und Schuhe) werden, soweit solche nicht vorhanden ist, vom Sozialamt übernommen. Fahrkosten für die Benützung Öffentlicher Verkehrsmittel werden ebenfalls vom Sozialamt übernommen, mögliche Fahrpreisermäßigungen (Z. B. für Wochen – oder monatskarten) sind in Anspruch zu nehmen. Wir vermitteln ausgewaehlte und gut ausgebildete Betreuungskraefte aus Polen zu Entlasung bei Ihnen zu Hause. Aber wir legen nicht nur wert auf Ausbildung und Erfahrung sondern auch auf Menschlichkeit und Mitgefuehl unserer Haushaltshelferinnen aus Polen. Unsere Betreuerinnen aus Polen sind bei Miranex Agentur fest angestellt. Das bedeutet, alle Sozialabgaben, Steuern und Krankenkassenbeitraege werden ueber uns abgewickelt. Bei Interesse melden Sie sich bei uns und nach einem telefonischen Gespraech schicken wir Ihnen einen Fragebogen. Danach wissen wir welche Art der Betreuung aus Polen Sie benoetigen.

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